Was ist die AZAV – und wer braucht sie?
AZAV – das klingt erst einmal nach Behördendeutsch. Und ehrlich gesagt: Das ist es auch. Dahinter steckt aber eine ganz praktische Frage: Darfst du deine Weiterbildung, dein Coaching oder deine Vermittlung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abrechnen?
In diesem Beitrag erkläre ich dir in Klartext, was die AZAV ist, wer sie braucht und wie der Weg zur Zulassung grundsätzlich aussieht.
Was bedeutet AZAV?
AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Sie regelt, welche Anforderungen Bildungsträger und andere Anbieter erfüllen müssen, damit ihre Angebote öffentlich gefördert werden können.
Vereinfacht gesagt: Ohne AZAV-Zulassung können Teilnehmende nicht mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu dir kommen.
Wer braucht eine AZAV-Zulassung?
Eine AZAV-Zulassung brauchst du immer dann, wenn du Maßnahmen der Arbeitsförderung anbieten und über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abrechnen möchtest. Typische Beispiele sind:
- Bildungsträger mit Weiterbildungen und Umschulungen,
- Coaches mit Angeboten über den AVGS,
- private Arbeitsvermittler,
- Anbieter von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Wichtig zu wissen: Rein theoretisch kannst du einen Bildungsträger auch ganz ohne AZAV betreiben. Kurse, Seminare oder Coachings, die deine Teilnehmenden selbst oder über ihren Arbeitgeber bezahlen, darfst du jederzeit anbieten.
Was ohne AZAV nicht geht: über Dritte abrechnen – also zum Beispiel über einen Bildungsgutschein, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder andere Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Sobald solche Fördergelder ins Spiel kommen, führt an der AZAV kein Weg vorbei.
Zwei Stufen: Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung
Die AZAV-Zulassung besteht aus zwei Teilen:
- Die Trägerzulassung: Hier wird dein Unternehmen als Ganzes geprüft – zum Beispiel, ob es leistungsfähig ist, ob die Organisation stimmt und ob ein System zur Sicherung der Qualität vorhanden ist.
- Die Maßnahmenzulassung: Hier wird jedes einzelne Angebot geprüft, also jeder Kurs, jedes Coaching oder jede Vermittlungsleistung, die du fördern lassen möchtest.
Die Trägerzulassung ist das Fundament. Erst darauf aufbauend werden die einzelnen Maßnahmen zugelassen.
Wer erteilt die Zulassung?
Nicht die Agentur für Arbeit selbst, wie viele denken. Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle. Das ist eine Zertifizierungsstelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die AZAV zugelassen ist.
Die fachkundige Stelle prüft deine Unterlagen und schaut sich dein Unternehmen im Audit an. Ist alles in Ordnung, bekommst du dein Zertifikat.
Einmal zugelassen – und dann?
Mit der Zulassung ist die Arbeit nicht vorbei. Die Trägerzulassung gilt höchstens fünf Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt, in denen die fachkundige Stelle prüft, ob du die Anforderungen weiterhin erfüllst.
Deshalb lohnt es sich, dein Qualitätsmanagement von Anfang an so aufzubauen, dass es im Alltag funktioniert – und nicht nur am Audittag.
Mein Fazit
Die AZAV ist die Eintrittskarte in die geförderte Weiterbildung und Vermittlung. Sie besteht aus der Trägerzulassung für dein Unternehmen und der Maßnahmenzulassung für jedes einzelne Angebot. Erteilt wird sie von einer fachkundigen Stelle, und danach wird regelmäßig überprüft.
Klingt nach viel? Ist es am Anfang auch. Aber mit der richtigen Vorbereitung ist die AZAV gut machbar. Wenn du wissen willst, wie der Weg für dein Unternehmen aussieht, sprich mich gerne an. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam darauf – verständlich und auf Augenhöhe.
Häufige Fragen
Was bedeutet AZAV?
AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung". Sie legt fest, welche Anforderungen Anbieter erfüllen müssen, damit ihre Maßnahmen über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden können.
Wer braucht eine AZAV-Zulassung?
Alle, die Maßnahmen der Arbeitsförderung anbieten und über Bildungsgutschein oder AVGS abrechnen möchten – zum Beispiel Bildungsträger, Coaches und private Arbeitsvermittler.
Kann ich einen Bildungsträger auch ohne AZAV betreiben?
Ja. Ohne AZAV kannst du aber nicht über Dritte abrechnen – also nicht über Bildungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder andere Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Was ist der Unterschied zwischen Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung?
Bei der Trägerzulassung wird dein Unternehmen als Ganzes geprüft. Bei der Maßnahmenzulassung wird jedes einzelne Angebot geprüft, das gefördert werden soll.
Wer erteilt die AZAV-Zulassung?
Eine fachkundige Stelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) dafür zugelassen ist – nicht die Agentur für Arbeit selbst.
Wie lange gilt die Trägerzulassung?
Höchstens fünf Jahre. In dieser Zeit finden jährliche Überwachungsaudits statt.
LL Consulting – Sascha Luike, dein AZAV-Experte.