AVGS-Coaching zulassen: So kommt dein Coaching an den Gutschein

Du bist Coach und willst, dass Arbeitsuchende mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu dir kommen? Dann führt an der AZAV kein Weg vorbei. Hier erkläre ich dir, was du dafür brauchst und wie der Weg zur Zulassung aussieht.

Was ist der AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gibt ihn an Menschen aus, die Unterstützung auf dem Weg in Arbeit brauchen. Mit dem Gutschein suchen sie sich einen zugelassenen Anbieter aus. Die Kosten für das Coaching übernimmt der Kostenträger, du rechnest direkt mit ihm ab.

Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Gefördert werden zum Beispiel Coachings, die

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen,
  • Vermittlungshemmnisse feststellen, verringern oder beseitigen,
  • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln,
  • an eine selbständige Tätigkeit heranführen oder
  • eine aufgenommene Beschäftigung stabilisieren.

Was muss zugelassen sein?

Für AVGS-Coaching brauchst du zwei Zulassungen nach der AZAV:

  • Die Trägerzulassung im Fachbereich 1. Das ist der Fachbereich für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Geprüft wird dein Unternehmen als Ganzes: Leistungsfähigkeit, Organisation, Qualifikation und ein funktionierendes Qualitätsmanagement.
  • Die Maßnahmenzulassung für jedes Coaching. Jedes Angebot, das über den AVGS laufen soll, wird einzeln geprüft: Konzept, Zielgruppe, Ablauf und Kalkulation.

Beides erteilt eine fachkundige Stelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassen ist. Die Agentur für Arbeit selbst lässt nicht zu.

Übrigens: Auch als Einzelcoach kannst du Träger werden. Die AZAV ist nicht nur etwas für große Bildungsträger.

Was die fachkundige Stelle bei deinem Coaching sehen will

Damit dein Coaching zugelassen wird, muss das Konzept stimmen. Diese Punkte gehören auf jeden Fall hinein:

  • Ziel und Zielgruppe: Für wen ist das Coaching gedacht, und was sollen die Teilnehmenden am Ende erreicht haben?
  • Inhalte und Ablauf: Welche Module gibt es, wie viele Stunden, Einzel- oder Gruppencoaching, in Präsenz oder online?
  • Arbeitsmarktbezug: Warum hilft dein Coaching auf dem Weg in Arbeit? Hier zählen nachvollziehbare Gründe, kein Werbetext.
  • Qualifikation: Welche Ausbildung und Erfahrung bringen du und deine Coaches mit?
  • Erfolgskontrolle: Wie stellst du fest, ob das Coaching wirkt, zum Beispiel über Feedback, Dokumentation und Verbleib?
  • Kalkulation: Wie setzt sich dein Preis zusammen?

Wie du das Konzept aufbaust, erkläre ich ausführlich auf meiner Seite Didaktisches Konzept.

Kalkulation und B-DKS

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Bundesdurchschnittskostensätze, kurz B-DKS. Sie sind der Richtwert für die Kosten deiner Maßnahme. Liegt dein Preis mehr als 25 Prozent darüber, braucht die Maßnahme eine Kostenzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dann musst du besondere Aufwendungen und das arbeitsmarktpolitische Interesse gut begründen.

Mein Tipp: Kalkuliere ehrlich und nachvollziehbar. Eine saubere Kalkulation spart dir Rückfragen und Zeit. Mehr dazu auf meiner Seite AZAV-Kosten.

So begleite ich dich zur Zulassung

  1. Erstgespräch: Kostenlos. Wir klären, welche Coachings du planst und was schon da ist.
  2. Trägerzulassung vorbereiten: Wir bauen ein Qualitätsmanagement auf, das zu dir passt, und bereiten alle Unterlagen vor.
  3. Coaching-Konzept schärfen: Ich helfe dir, Ziele, Ablauf und Kalkulation so aufzuschreiben, dass die fachkundige Stelle sie nachvollziehen kann.
  4. Audit: Beim Audit bin ich persönlich an deiner Seite.
  5. Dranbleiben: Auch bei den jährlichen Überwachungsaudits und neuen Maßnahmen unterstütze ich dich.

Mehr zu den Grundlagen findest du in meinem Beitrag Was ist die AZAV und wer braucht sie?

Häufige Fragen

Brauche ich für AVGS-Coaching eine AZAV-Zulassung?

Ja. Damit Teilnehmende mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu dir kommen können, brauchst du eine Trägerzulassung im Fachbereich 1 und eine Zulassung für jedes Coaching, das du anbieten willst.

Kann ich als Einzelcoach zugelassen werden?

Ja. Die AZAV gilt nicht nur für große Bildungsträger. Auch Einzelunternehmer können Träger werden. Die Anforderungen an Qualitätsmanagement, Qualifikation und Organisation musst du aber genauso erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung?

Die Trägerzulassung prüft dich als Anbieter. Die Maßnahmenzulassung prüft jedes einzelne Coaching mit Konzept, Ablauf und Kalkulation. Du brauchst beides.

Was passiert, wenn mein Coaching teurer ist als der B-DKS?

Liegt dein Preis mehr als 25 Prozent über dem Bundesdurchschnittskostensatz, braucht die Maßnahme eine Kostenzustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dafür musst du besondere Aufwendungen und das arbeitsmarktpolitische Interesse gut begründen.

Wer prüft mein Coaching?

Eine fachkundige Stelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die AZAV zugelassen ist. Sie prüft deine Unterlagen und spricht die Zulassung aus.

Wie lange dauert es bis zur Zulassung?

Das hängt davon ab, was schon da ist und wie schnell die fachkundige Stelle einen Termin hat. Im Erstgespräch schaue ich mir deinen Stand an und nenne dir einen realistischen Zeitplan.

LL Consulting – Sascha Luike, dein AZAV-Experte.